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   VG Halle, 15.04.2019 - 8 B 167/19   

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VG Halle, 15.04.2019 - 8 B 167/19 (https://dejure.org/2019,9720)
VG Halle, Entscheidung vom 15.04.2019 - 8 B 167/19 (https://dejure.org/2019,9720)
VG Halle, Entscheidung vom 15. April 2019 - 8 B 167/19 (https://dejure.org/2019,9720)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

    Auszug aus VG Halle, 15.04.2019 - 8 B 167/19
    Zweifel an der materiellen Genehmigungsfähigkeit gehen zu Lasten des Anlagenbetreibers (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1989 - 7 C 35/87 -, juris, und vom 28. Januar 1992 - 7 C 22/91 -, NVwZ 1992, 192 sowie Beschluss vom 04. November 1992 - 7 B 160/92 -, juris).

    Ein Anknüpfungspunkt für die Frage der offensichtlichen materiellen Genehmigungsfähigkeit ist die Anlage "so, wie sie betrieben wird" (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1989, a.a.O. juris Rd. Nr. 30).

  • VGH Bayern, 04.06.2007 - 22 B 06.3036

    Betrieb mit mehreren immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen;

    Auszug aus VG Halle, 15.04.2019 - 8 B 167/19
    Ein atypischer Fall kann auch dann vorliegen, wenn die Anlage in der Vergangenheit seitens der zuständigen Behörden geduldet und ein entsprechender Vertrauenstatbestand geschaffen wurde (vgl. Bay VGH, Urteil vom 04. Juni 2007 - 22 B 06.3036 -, juris).
  • BVerwG, 22.11.2018 - 7 C 9.17

    Änderung der Zulassung des Sonderbetriebsplans zur Verfüllung der beim Abbau

    Auszug aus VG Halle, 15.04.2019 - 8 B 167/19
    Demgegenüber ist eine Inhaltsbestimmung ein Element der Hauptregelung, die das genehmigte Tun oder Verhalten entsprechend dem Antrag oder hiervon abweichend festlegt und konkretisiert, indem sie die genehmigte Handlung bzw. das Verhalten räumlich und inhaltlich bestimmt und damit die Genehmigung erst ausfüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2018 - 7 C 9/17 -).
  • BVerwG, 28.01.1992 - 7 C 22.91

    Immissionsschutz - Stillegungsverfügung - Fehlen einer Genehmigung - Mangelnde

    Auszug aus VG Halle, 15.04.2019 - 8 B 167/19
    Zweifel an der materiellen Genehmigungsfähigkeit gehen zu Lasten des Anlagenbetreibers (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1989 - 7 C 35/87 -, juris, und vom 28. Januar 1992 - 7 C 22/91 -, NVwZ 1992, 192 sowie Beschluss vom 04. November 1992 - 7 B 160/92 -, juris).
  • VGH Bayern, 30.07.2013 - 22 B 11.1459

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse und Ermessensausübung bei einer auf § 20

    Auszug aus VG Halle, 15.04.2019 - 8 B 167/19
    Hierbei kann dahinstehen, ob diesem rechtlichen Ansatz, der sich - soweit ersichtlich - auf keine Stimme in Rechtsprechung und nur auf eine einzige Äußerung im fachlichen Schrifttum (Jarass, BImSchG, 12. Auflage 2017, § 20 Rd. Nr. 47) berufen kann, dem Grunde nach zu folgen ist (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 30. Juli 2013 - 22 B 11.1459 -, juris Rd. Nr. 60 zu "unwesentlichen Abweichungen").
  • BVerwG, 04.11.1992 - 7 B 160.92

    Stilllegung einer ungenehmigten Anlage

    Auszug aus VG Halle, 15.04.2019 - 8 B 167/19
    Zweifel an der materiellen Genehmigungsfähigkeit gehen zu Lasten des Anlagenbetreibers (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1989 - 7 C 35/87 -, juris, und vom 28. Januar 1992 - 7 C 22/91 -, NVwZ 1992, 192 sowie Beschluss vom 04. November 1992 - 7 B 160/92 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 10 S 7/90

    Inanspruchnahme des Konkursverwalters als Zustandsstörer zur Beseitigung von

    Auszug aus VG Halle, 15.04.2019 - 8 B 167/19
    Zweifel an der materiellen Genehmigungsfähigkeit gehen zu Lasten des Anlagenbetreibers (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 1989 - 7 C 35/87 -, juris, und vom 28. Januar 1992 - 7 C 22/91 -, NVwZ 1992, 192 sowie Beschluss vom 04. November 1992 - 7 B 160/92 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2009 - 11 S 62.08

    Gefahrenabwehrrecht: Anforderung an den Erkenntnisumfang für einen hinreichenden

    Auszug aus VG Halle, 15.04.2019 - 8 B 167/19
    Danach hat die Behörde die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe darzulegen, die im konkreten Fall ein Vollziehungsinteresse ergeben und die zu ihrer Entscheidung wegen dieses Interesses von der Anordnungsmöglichkeit des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO Gebrauch zu machen, geführt haben (OVG B-Stadt/Brandenburg, Beschluss vom 19. Juni 2009 - OVG 11 S 62.08 - juris).
  • VGH Bayern, 01.10.2012 - 22 CS 12.1936

    Anforderungen an die schriftliche Begründung einer Anordnung der sofortigen

    Auszug aus VG Halle, 15.04.2019 - 8 B 167/19
    Vielmehr erfordert im Regelfall der ohne Genehmigung erfolgende Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage auch deren sofortige Stilllegung (vgl. Bay VGH, Beschluss vom 01. Oktober 2012 - 22 Cs 12.1936 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21

    Stilllegung eines Freilagers

    Die Antragstellerin begehrt die Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Halle vom 15. April 2019 - 8 B 167/19 HAL - und die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage vom 12. März 2019 im Verfahren 8 A 164/19 HAL gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 7. März 2019 gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO.

    Der am 15. März 2019 gestellte Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 15. April 2019 - 8 B 167/19 HAL - abgelehnt.

    Mit Beschluss vom 8. März 2021 - 8 B 204/21 HAL - hat das Verwaltungsgericht den Antrag abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, es lägen keine veränderten Umstände i.S.d. § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO vor, die zu einer Abänderung des Beschlusses vom 15. April 2019 - 8 B 167/19 HAL - Anlass gäben.

    Insbesondere könne sich hieraus nicht ergeben, dass die Nebenbestimmung, anders als im Beschluss der Kammer vom 15. April 2019 - 8 B 167/19 HAL - und im Beschluss des Senats vom 25. Juni 2019 - 2 M 42/19 - angenommen, nicht als Inhaltsbestimmung, sondern als Auflage einzuordnen sei.

    Das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO dient nicht in der Art eines Rechtsmittelverfahrens der Überprüfung, ob die vorangegangene Entscheidung - hier also der Beschlusses des Verwaltungsgerichts Halle vom 15. April 2019 (8 B 167/19 HAL) sowie der Beschluss des Senats vom 25. Juni 2019 (2 M 42/19) - formell und materiell richtig ist.

    Sämtliche Umstände, auf die es für eine Zubilligung von Vertrauensschutz an die Antragstellerin ankommt, waren bereits bei Erlass des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Halle vom 15. April 2019 - 8 B 167/19 HAL - sowie des Beschlusses des Senats vom 25. Juni 2019 - 2 M 42/19 - bekannt.

  • VG Halle, 08.03.2021 - 4 B 204/21
    Die Antragstellerin begehrt die Abänderung des gerichtlichen Beschlusses vom 15. April 2019 (Az. 8 B 167/19 HAL) in der Gestalt des Beschlusses des OVG Sachsen-Anhalt vom 25. Juni 2019 (2 M 42/19) nach § 80 Abs. 7 S. 2 VwGO.

    Den am 15. März 2019 gestellten Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. April 2019 (Az. 8 B 167/19 HAL, juris) abgelehnt und zur Begründung ausgeführt:.

    unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Halle vom 15. April 2019 (Az.: 8 B 167/19 HAL) die aufschiebende Wirkung der Klage vom 12. März 2019 (8 A 164/19) gegen Ziffer 1 des Bescheides vom 07. März 2019 ex tunc, hilfsweise ex nunc wiederherzustellen.

    Insbesondere kann sich hieraus - entgegen der Auffassung der Antragstellerin - nicht ergeben, dass die genannte "Nebenbestimmung", anders als im Beschluss der Kammer vom 15. April 2019 (Az: 8 B 167/19, juris) und im daran anschließenden Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt vom 25. Juni 2019 ( Az: 2 M 42/19, juris) angenommen, rechtlich nicht als Inhaltsbestimmung, sondern als Auflage einzuordnen wäre.

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